
Vorranggebiete für Windparks: Ein Trick der Energiewende-Lobby
Die unsichtbare Falle: Wie Begriffe wie Vorranggebiet und der dazugehörige Ausweisungsprozess den Widerstand gegen Windkraft psychologisch lahmlegt.
In der „grünen“ Revolution der Energiewende wird oft von „Bürgerbeteiligung“ und „lokaler Akzeptanz“ geschwärmt – doch hinter der Fassade lauert ein perfider Mechanismus: Die Ausweisung von Vorrang- oder Beschleunigungsgebieten für Windkraft, wie sie das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) seit 2023 diktiert, dient weniger der Klimarettung als der systematischen Entmachtung lokaler Kritiker. Unter dem Deckmantel neutraler Raumplanung (§ 7 Abs. 3 ROG) werden riesige Flächen reserviert, ohne dass bereits konkrete Projekte greifbar sind. Das Ergebnis? Ein psychologischer Schachzug, der Widerstand zerstreut und erst konkret wird, wenn es zu spät ist.
Der „harmlose“ Einstieg: Gebiete, die niemand angreift
Stellen Sie sich vor: Ein Regionalplan markiert Tausende Hektar als „Vorranggebiete“ – scheinbar abstrakt, ohne Turmhöhen, Rotorlärm oder Schattenwurf. Viele Bürger denken: „Das sind ja nur Gebiete“, und der Widerstand bleibt aus.
Genau das ist der Plan. Die Ausweisung schafft frühzeitig Fakten, bevor lokale Akteure die konkrete Belastung wahrnehmen können – ein Vorgehen, das Konflikte vorverlegt und Widerstand entkräftet, wie es in der raumwissenschaftlichen Diskussion zur Energiewende mehrfach beschrieben wird.¹
Die EU-Beschleunigungsgebiete (EU-Richtlinie 2023/2413) und nationale Ziele (1,4 % Flächenbeitrag bis 2027, § 3 WindBG) verstärken das: Kommunen werden de facto psychologisch erpresst, da bei Nichterreichung eine unkontrollierte Privilegierung im Außenbereich droht (§ 249 Abs. 1 BauGB).²
Dass bis zum Jahr 2027 bzw. 2032 aufgrund der bis dahin absehbaren Beendigung der EEG-Subventionen für Zufallsstrom längst durch die fehlende Nachfrage nach Zufallsstrom keine Windkraftanlagen mehr gebaut werden, d.h. die Drohung „Privilegierung von Windkraft“ eine leere Drohung ist, kommt den wenigsten Beteiligten in den Sinn.
Psychologischer Widerstand: Kein greifbares Ziel, keine Mobilisierung
Der Kern liegt in der Psychologie: Ohne sichtbare Türme fehlt ein konkretes Ziel.
Das frühere Momentum von Bürgerinitiativen gegen konkrete Projekte zerfällt nun, da „nur Gebiete“ ausgewiesen werden – ob, wo und wie Windparks mit immer größeren Türmen und immer mehr Infraschall und toxischen Abrieb von den Rotorblättern erzeugenden Riesen-Anlagen kommen, bleibt nebulos.
Dieser abstrakte Prozess verhindert effektiven Widerstand, weil er die Emotionalität entzündet, ohne Handlungsraum zu lassen.³
Die Lobby nutzt das: Bis die Ausweisung feststeht (z. B. durch Regierungsbeschluss), haben Kommunen und Behörden wenig Spielraum – Vorranggebiete genießen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), und Abweichungen sind fast unmöglich.
In Niedersachsen (2024) scheiterten Bürgerbegehren, weil „der Zug abgefahren war“ – die Gebiete waren fix, und Genehmigungen folgten automatisch.4)
Der Lobby-Trick: Von der EU bis zur Kommune
Die EU drängt zusätzlich mit Beschleunigungsgebieten (Art. 15c EU-Richtlinie 2023/2413) in die nationale Gesetzgebung: In Bayern kürzt das WindBG Abstände radikal, auf bis 500m in Außengebieten – ein Vorgehen, das Kritiker als „Umgehung von Widerstand“ und „Flächensicherung um jeden Preis“ bewerten.
Die Privilegierung im Außenbereich wird ab 2027 bei Nichterreichen der Ziele faktisch flächendeckend, was lokale Schutzzonen faktisch aushöhlt. Analysen aus dem Bereich der nachhaltigen Raumentwicklung bestätigen: Wenn sich vereinzelt lokale Bürgermeister weigern, zwingt sie der Druck oder Gewerbesteuer-Anreize (EEG-Subventionen, Quoten) doch zur Kooperation.5
Fazit: Eine perfide Strategie gegen Demokratie
Mit dem Prozess der „Vorranggebietsausweisung“ wird letztendlich psychologisch Widerstand gegen Windkraftprojekte prozessual effektiv verhindert. Weil der Widerstand sich eigentlich gegen die Ausweisung von Vorranggebieten richten müsste, aber „das sind ja nur Gebiete“ – ob und wo und wie da dann eine WEA-Anlage hinkommt, ist unklar.
D.h. der Widerstand hat kein konkret/sichtbares Ziel. Wenn dann die Ausweisung abgeschlossen ist, haben weder Kommunen noch Landratsämter/Genehmigungsbehörden viel Spielraum, weil ja „Vorranggebiet“. Die Energiewende wird zur Farce: Bürgerrechte geopfert, um Quoten zu erfüllen. Es ist Zeit für echte Transparenz – oder die grüne Revolution frisst ihre Kinder.
In diesem TKP-Buch findet sich alles Wissenswerte über die Schäden durch Windparks:
Referenzen
1 ARL-Journal 02-03/2024: Raumentwicklung und Flächenkonflikte im Zeitalter der Transformation https://www.econstor.eu/handle/10419/319931
2 WindBG 2023: Flächenziele und Abstandsreduktion https://www.gesetze-im-internet.de/windbg/
3 Siedentop u. a. in ARL 2024: Planungsrechtliche Vorverlagerung von Konflikten https://www.econstor.eu/handle/10419/319931
4 Bürgerinitiative gegen einen Windpark Ahlum-Dettum https://www.windpark-ade.de/
5 Jahrbuch für naturverträgliche Energiewende 2024: Druck auf Kommunen https://kne.epaper.pro/k22-kne-jahrbuch-naturschutz-und-energiewende-in-bewegung/#0
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„wird psychologisch Widerstand prozessual effektiv verhindert“
Die Leute wählen das ja. Die sind ganz heiss drauf!
Aus Regierungssicht hat man sicher zuviel in die Energiewende investiert, um es jetzt scheitern zu lassen.